1. Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Saunafassl-mobil hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt wurden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffene Vereinbarungen.
1.3 Das Saunafass wird tageweise/ am Wochenende/ wochenweise vermietet. Liefer- und Abholzeit des Sauafasses ist jeweils ca. 15:00 – 17 Uhr. (Mindestmietdauer ist 24 Stunden inklusive Lieferzeit)
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Reservierung des Saunafasses (Kapazität von bis zu 4 Personen) mit Equipment (siehe Beschreibung / Checkliste), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp durch den Vermieter zustande.
3. Reservierung, Änderung, Rücktritt
Bei einer Reservierung fallen Kosten in Höhe von 50€ an, welche beim Endpreis mit verrechnet werden, jedoch bei Absage einbehalten werden.
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das mobile Saunafass bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine kurzfristige Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig.
Kosten die durch eine kurzfristige Stornierung entstanden sind, werden dem Mieter verrechnet.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese
nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
4. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
4.1 Falsche Angaben bei der Buchung führen zur Stornierung des
Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw.
Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich.
Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter
angegebenen Anzahl von Gegenständen (Checkliste / Beschreibung) sowie die vollständigen und korrekten Eintragungen bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand des Saunafasses und die Anzahl der Gegenstände.
4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und das Saunafass in Besitz zu nehmen.
4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
4.6 Der Mieter hat das mobile Saunafass und das gemietete Equipment sauber an den Vermieter zurückzugeben.
4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150 € beim Vermieter zu hinterlegen.
4.8 Bei Anlieferung des mobilen Saunafasses durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen
schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Gegenstände pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 2000,- Euro bei Reparatur. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2500,- Euro. Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs, Vandalismus, Rauch- und Brandspuren) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 3000,- Euro.)